| Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 46 SGB III in Verbindung mit § 16 SGB II Abs. 1 |
Was wird gefördert?
Unterstützende Leistungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung durch: 1. Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, 3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, 4. Heranführen an eine selbständige Tätigkeit oder 5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Wer wird gefördert?
++ (gültig für SGB III Kunden) ## (gültig für SGB II Kunden) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget gefördert werden. Voraussetzungen: - Arbeitslose können von der Agentur für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung die Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung verlangen, wenn sie 6 Monate nach Eintritt ihrer Arbeitslosigkeit noch arbeitslos sind. Versicherungspflichtige Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit von mind. 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind den versicherungspflichtigen Beschäftigungen gleichgestellt. - Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss ihrem Zweck und ihrem Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von 4 Wochen nicht überschreiten. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung sind ausgeschlossen. Rechtsgrundlagen: Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940).
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009