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Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 46 SGB III in Verbindung mit § 16 SGB II Abs. 1
Was wird gefördert?
Unterstützende Leistungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an
Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung durch:
1. Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von
Vermittlungshemmnissen, 
3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
4. Heranführen an eine selbständige Tätigkeit oder 
5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Wer wird gefördert?
++ (gültig für SGB III Kunden)
## (gültig für SGB II Kunden)

Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und
Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget gefördert werden.

Voraussetzungen:

- Arbeitslose können von der Agentur für Arbeit bzw. Träger der
Grundsicherung die Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung verlangen, wenn sie 6 Monate nach Eintritt
ihrer Arbeitslosigkeit noch arbeitslos sind. Versicherungspflichtige
Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit von mind. 15 Stunden
wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum sind den versicherungspflichtigen
Beschäftigungen gleichgestellt.
- Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss ihrem Zweck und
ihrem Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen
bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese
jeweils die Dauer von 4 Wochen nicht überschreiten. Die Vermittlung
von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung der
beruflichen Eingliederung darf die Dauer von 8 Wochen nicht
überschreiten.

Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung sind ausgeschlossen.

Rechtsgrundlagen:
Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des
Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940).

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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Juri-Gagarin-Ring 37
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Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de

Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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