| Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose gem. §§ 74-76 SGB III |
Was wird gefördert?
Die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
Wer wird gefördert?
++ (gültig für SGB III Kunden) Arbeitslose. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: Ein Arbeitsloser, der zu Beginn der Maßnahme ansonsten Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hätte, der höher ist als der zugrunde zu legende Bedarf für den Lebensunterhalt, hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes. Rechtsgrundlagen: Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940).
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009