Zum Freistaat Thüringen ...  
Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose gem. §§ 74-76 SGB III
Was wird gefördert?
Die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
Wer wird gefördert?
++ (gültig für SGB III Kunden)

Arbeitslose. 

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
Ein Arbeitsloser, der zu Beginn der Maßnahme ansonsten Anspruch auf
Arbeitslosengeld gehabt hätte, der höher ist als der zugrunde zu
legende Bedarf für den Lebensunterhalt, hat Anspruch auf
Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes.
 
Rechtsgrundlagen:
Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des
Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940).

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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Juri-Gagarin-Ring 37
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Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de

Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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