| Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen - Transferkurzarbeitergeld nach § 216b SGB III |
Was wird gefördert?
Förderung der Eingliederung von Arbeitnehmern bei betrieblichen Restrukturierungen zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten. Eine Strukturkrise ist nicht mehr erforderlich. Betriebliche Voraussetzungen: - wenn in einem Betrieb Personalanpassungsmaßnahmen auf Grund einer Betriebsänderung durchgeführt und - die vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Eingliederungschancen in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst werden. Persönliche Voraussetzungen: - wenn der Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, - nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt, - nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen ist und - vor der Überleitung in die betriebsorganisatorisch selbständige Einheit aus Anlass der Betriebsänderung an einer arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahme zur Feststellung der Eingliederungsaussichten teilgenommen hat.
Wer wird gefördert?
++ (gültig für SGB III Kunden) von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer. Voraussetzungen: Anspruch auf Förderung besteht, wenn 1. Arbeitnehmer und solange sie von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind, 2. die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind, 3. die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und 4. der dauerhafte Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist. Maßnahmen zur Eingliederung durch den Arbeitgeber/Träger: Der Arbeitgeber ist zu aktiven Eingliederungsmaßnahmen verpflichtet: - Standortbestimmung/Aktivierung durch Profiling, das die Stärken und Schwächen des Arbeitnehmers analysiert, - bei Bedarf Qualifizierung nach ESF-Richtlinie unter angemessener Beteiligung des Arbeitgebers, - Beratung und Vermittlung: Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hat der Arbeitgeber den geförderten Arbeitnehmern Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten und bei Qualifizierungsdefiziten geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten anzubieten. Rechtsgrundlagen: Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940).
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
Konditionen und weitere Einzelheiten erfahren Sie in unseren aktuellen Publikationen
Das Förderbuch Thüringen
Förderprogramme in Thüringen 2009, ISBN 978-3934822-74-0
700 Seiten, 310 Programme, aktuellste und vollständigste Übersicht aller Förderprogramme in Thüringen
Preis: 19,00 Euro inkl. MwSt. (ggf. fallen Versandkosten an)
sowie auf der CD-ROM
Datenbank Wirtschaftsförderung Thüringen 2009
Business Edition, ISBN 978-3-934822-76-4
Preis: 35,00 Euro (Update von Vorversionen: 25,00 Euro)
Diese Edition kann über das Internet aktualisiert werden.
(alle Preise inkl. MwSt.)
Das Buch und die CD-ROM sind erhältlich im Buchhandel und beim
TIAW-Verlag
TIAW GmbH
Juri-Gagarin-Ring 37
99084 Erfurt
Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de
Letzte interne Änderung: 19.03.2009