| Förderung der Erprobung innovativer Ansätze gem. § 421h SGB III |
Was wird gefördert?
Mit dieser Förderleistung besteht die Möglichkeit, im Rahmen zeitlich befristeter Projekte innovative Lösungen zu erproben und neue Handlungsansätze zu erschließen.
Wer wird gefördert?
++ (gültig für SGB III Kunden) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können in die Projektförderung einbezogen werden. Voraussetzungen: Als Hilfestellung zur Beurteilung der Neuartigkeit eines Ansatzes kann herangezogen werden, dass vor allem neue oder bislang noch nicht durch die BA bearbeitete Bedarfe/Problemlagen adressiert und/oder neuartige bzw. verbesserte Lösungswege/Methoden/Prozesse aufgezeigt werden. Hinweis: Die Regelung gilt für Förderungen, die bis zum 31. Dezember 2013 begonnen haben. Rechtsgrundlagen: Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940).
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009