Zum Freistaat Thüringen ...  
Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung gem. § 235b SGB III in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II - Einstiegsqualifizierung
Was wird gefördert?
Gefördert wird durch einen Zuschuss eine betrieblich durchgeführte
Einstiegsqualifizierung für Auszubildende. Die betriebliche
Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von
Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Soweit
die betriebliche Einstiegsqualifizierung als
Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz
durchgeführt wird, gelten die §§ 68 bis 70 des
Berufsbildungsgesetzes.
Wer wird gefördert?
Arbeitgeber.

zu fördernder Personenkreis:
++ (gültig für SGB III Kunden)
## (gültig für SGB II Kunden)

Förderungsfähig sind:
1. bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber mit aus
individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die
auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen
Ausbildungsplatz haben,
2. Auszubildende, die noch nicht in vollem Maße über die
erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen und
3. lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende.

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
- wenn die Einstiegsqualifizierung auf der Grundlage eines Vertrages
im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes mit dem Auszubildenden
durchgeführt wird,
- wenn auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 Abs.
1 des Berufsbildungsgesetzes, § 25 Abs. 1 Satz 1 der
Handwerksordnung oder des Seemannsgesetzes vorbereitet und
- in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege
von Familienangehörigen in Teilzeit von mind. 20 Wochenstunden
durchgeführt wird.

Der Abschluss des Vertrages ist der nach dem Berufsbildungsgesetz
zuständigen Stelle anzuzeigen. Die vermittelten Kenntnisse und
Fertigkeiten sind vom Betrieb zu bescheinigen. Die zuständige Stelle
stellt über die erfolgreich durchgeführte betriebliche
Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus.

Rechtsgrundlagen:
Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des
Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940).

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

Konditionen und weitere Einzelheiten erfahren Sie in unseren aktuellen Publikationen

Das Förderbuch Thüringen
Förderprogramme in Thüringen 2009, ISBN 978-3934822-74-0
700 Seiten, 310 Programme, aktuellste und vollständigste Übersicht aller Förderprogramme in Thüringen
Preis: 19,00 Euro inkl. MwSt. (ggf. fallen Versandkosten an)

sowie auf der CD-ROM

Datenbank Wirtschaftsförderung Thüringen 2009
Business Edition, ISBN 978-3-934822-76-4

Preis: 35,00 Euro (Update von Vorversionen: 25,00 Euro)
Diese Edition kann über das Internet aktualisiert werden.

(alle Preise inkl. MwSt.)

Das Buch und die CD-ROM sind erhältlich im Buchhandel und beim

TIAW-Verlag
TIAW GmbH
Juri-Gagarin-Ring 37
99084 Erfurt

Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de

Letzte interne Änderung: 19.03.2009


StartseiteÜbersichtProgrammeÄnderungenAnhangCDROMKontakt

© 2009 TIAW e. V.Impressum

optimiert für
Firefox
ab Version 3.0