| Übernahme der Beiträge zur Arbeitsförderung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gem. § 421k SGB III in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II |
Was wird gefördert?
Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer durch Befreiung der Arbeitgeber von Beiträgen zur Arbeitsförderung.
Wer wird gefördert?
Arbeitgeber, die ein Beschäftigungsverhältnis mit einem zuvor Arbeitslosen, der das 55. Lebensjahr vollendet hat, erstmalig begründen. zu fördernder Personenkreis: ++ (gültig für SGB III Kunden) ## (gültig für SGB II Kunden) Arbeitslose. Hinweis: Vom 1. Januar 2008 an ist die Regelung nur noch für Beschäftigungsverhältnisse anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2008 begründet worden sind. Rechtsgrundlagen: Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940).
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009