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Übernahme der Beiträge zur Arbeitsförderung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gem. § 421k SGB III in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II
Was wird gefördert?
Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer durch Befreiung
der Arbeitgeber von Beiträgen zur Arbeitsförderung.
Wer wird gefördert?
Arbeitgeber,
die ein Beschäftigungsverhältnis mit einem zuvor Arbeitslosen, der
das 55. Lebensjahr vollendet hat, erstmalig begründen.

zu fördernder Personenkreis:
++ (gültig für SGB III Kunden)  
## (gültig für SGB II Kunden)
Arbeitslose.

Hinweis: Vom 1. Januar 2008 an ist die Regelung nur noch für
Beschäftigungsverhältnisse anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2008
begründet worden sind.

Rechtsgrundlagen:
Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des
Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940).

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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TIAW GmbH
Juri-Gagarin-Ring 37
99084 Erfurt

Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de

Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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