| Ausbildungsbonus für zusätzliche betriebliche Ausbildung gem. § 421r SGB III |
Was wird gefördert?
Zuschuss an Arbeitgeber für die zusätzliche betriebliche Ausbildung besonders förderungsbedürftiger Auszubildender (Ausbildungsbonus). Einen Rechtsanspruch auf die Förderung haben Arbeitgeber, die eine Altbewerberin oder einen Altbewerber einstellen, die: - sich seit 2 Jahren erfolglos um eine Ausbildung bemühen, - sich seit dem Vorjahr oder früher um eine Ausbildung bemühen und keinen oder nur einen mittleren Schulabschluss haben, - lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind.
Wer wird gefördert?
Arbeitgeber. zu fördernder Personenkreis: ++ (gültig für SGB III Kunden) Förderbedürftige Auszubildende. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz durchgeführt wird und für die der dafür vorgeschriebene Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist, - wenn die Ausbildung zusätzlich erfolgt, d. h. wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse beim Arbeitgeber höher ist als im Durchschnitt der 3 vorhergehenden Jahre jeweils am 31. Dezember. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn: - zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Ausbildungsbonus zu erhalten, - zu vermuten ist, den Auszubildenden im Vorjahr oder früher nicht zur Ausbildung eingestellt hat, um den Ausbildungsbonus zu erhalten, - die Einstellung bei einem Arbeitgeber erfolgt, bei dem der Auszubildende bereits eine geförderte betriebliche Einstiegsqualifizierung durchlaufen hat, oder - die Ausbildung im Betrieb des Ehegatten, des Lebenspartners, der Eltern oder eines Elternteils durchgeführt wird. Rechtsgrundlagen: Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940). Hinweis: Förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse, die frühestens am 1. Juli 2008 begonnen haben und spätestens am 31. Dezember 2010 begonnen werden.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009