| Förderung der Berufsausbildung und Beschäftigung begleitende Eingliederungsbeihilfen gem. §§ 240-246 SGB III |
Was wird gefördert?
Zusätzliche Maßnahmen zur betrieblichen Ausbildung förderungsbedürftiger Auszubildender durch Zuschüsse an Träger. Gefördert werden niedrigschwellige Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung, die Jugendliche, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, für eine berufliche Qualifizierung motivieren (Aktivierungshilfen). Eine Förderung ist nur möglich, wenn Dritte sich mind. zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen. Förderungsfähige Maßnahmen sind: a) Maßnahmen, die eine betriebliche Ausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf i. R. eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz unterstützen und über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen (ausbildungsbegleitende Maßnahmen). Hierzu gehören Maßnahmen: - zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, - zur Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie und - zur sozialpädagogischen Begleitung. Ausbildungsbegleitende Hilfen können durch Abschnitte der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung ergänzt werden, max. 3 Monate. b) Maßnahmen, die anstelle einer Ausbildung in einem Betrieb als berufliche Ausbildung im ersten Jahr in einer außerbetrieblichen Einrichtung i. R. eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt werden. c) Maßnahmen außerhalb einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, die ausbildungsbegleitende Hilfen fortsetzen (Übergangshilfen) wie: - nach einem Abbruch einer Ausbildung in einem Betrieb oder einer außerbetrieblichen Einrichtung bis zur Aufnahme einer weiteren Ausbildung oder - nach erfolgreicher Beendigung einer Ausbildung zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses.
Wer wird gefördert?
Träger von Maßnahmen der beruflichen Ausbildung. zu fördernder Personenkreis: ++ (gültig für SGB III Kunden) Auszubildende, besonders benachteiligte Jugendliche. Voraussetzungen: Gefördert werden kann, wenn: 1. durch zusätzliche Maßnahmen zur betrieblichen Ausbildung für förderungsbedürftige Auszubildende diesen eine berufliche Ausbildung ermöglicht wird und ihre Eingliederungsaussichten verbessert werden oder 2. besonders benachteiligte Jugendliche, die keine Beschäftigung haben und nicht ausbildungsuchend oder arbeitsuchend gemeldet sind, durch zusätzliche soziale Betreuungsmaßnahmen an Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung herangeführt werden. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie - seitens der Bildungsstätte und des Lehrplans eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen und - nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant, im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt werden und die Kosten angemessen sind. Förderungsbedürftige Auszubildende sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung: 1. eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen, erfolgreich beenden können oder 2. nach dem Abbruch einer Berufsausbildung eine weitere Ausbildung nicht beginnen oder 3. nach erfolgreicher Beendigung einer Ausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können, 4. Angebote zur beruflichen Eingliederung nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen oder mit diesen noch nicht eingegliedert werden können, aber auch Auszubildende, bei denen ohne Förderung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen ein Abbruch ihrer Ausbildung droht. Rechtsgrundlagen: Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940).
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
Konditionen und weitere Einzelheiten erfahren Sie in unseren aktuellen Publikationen
Das Förderbuch Thüringen
Förderprogramme in Thüringen 2009, ISBN 978-3934822-74-0
700 Seiten, 310 Programme, aktuellste und vollständigste Übersicht aller Förderprogramme in Thüringen
Preis: 19,00 Euro inkl. MwSt. (ggf. fallen Versandkosten an)
sowie auf der CD-ROM
Datenbank Wirtschaftsförderung Thüringen 2009
Business Edition, ISBN 978-3-934822-76-4
Preis: 35,00 Euro (Update von Vorversionen: 25,00 Euro)
Diese Edition kann über das Internet aktualisiert werden.
(alle Preise inkl. MwSt.)
Das Buch und die CD-ROM sind erhältlich im Buchhandel und beim
TIAW-Verlag
TIAW GmbH
Juri-Gagarin-Ring 37
99084 Erfurt
Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de
Letzte interne Änderung: 19.03.2009