| Aus Mitteln des ESF mitfinanzierte Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld nach § 169 SGB III und § 175 SGB III |
Was wird gefördert?
Die Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld. Die Förderung wird grundsätzlich als Ausbildungsmaßnahme gewährt. Die tatsächliche Höhe richtet sich im Einzelfall nach der Art des Qualifizierungsvorhabens (allgemeine oder spezifische Maßnahme), der Betriebsgröße des antragstellenden Unternehmens und der Gruppe der geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wer wird gefördert?
Arbeitgeber. zu fördernder Personenkreis: ++ (gültig für SGB III Kunden) Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld nach § 169 SGB III und Saison-Kurzarbeitergeld nach § 175 SGB III, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: a) wenn für die Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer Qualifizierungsbedarf begründet wird, b) wenn die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme nicht der Rückkehr zur Vollarbeitszeit oder der Erhöhung der Arbeitszeit entgegensteht und für diesen Fall der Abbruch der Maßnahme mit dem Anbieter der Qualifizierungsmaßnahme vertraglich vereinbart wurde, c) wenn bei Maßnahmebeginn zu erwarten ist, dass die Qualifizierung innerhalb des Kurzarbeitergeldes abgeschlossen werden kann und d) wenn die Qualifizierungsmaßnahme und der Träger nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zugelassen sind. Die Teilnahme kann im Einzelfall auch abweichend von dieser Voraussetzung gefördert werden, wenn ansonsten die individuelle Qualifizierungsmaßnahme nicht durchführbar wäre. Die Bundesagentur für Arbeit erlässt die zur Durchführung dieser Richtlinie notwendigen Geschäftsanweisungen von grundsätzlicher Bedeutung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hinweis: Dauert eine Maßnahme über den 31. Dezember 2010 hinaus, können Leistungen nach dieser Richtlinie max. bis zum 30. Juni 2011 erbracht werden. Rechtsgrundlagen: Richtlinie für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld vom 18. Dezember 2008.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009