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Aus Mitteln des ESF mitfinanzierte Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld nach § 169 SGB III und § 175 SGB III
Was wird gefördert?
Die Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen für
Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld. Die Förderung wird
grundsätzlich als Ausbildungsmaßnahme gewährt. Die tatsächliche
Höhe richtet sich im Einzelfall nach der Art des
Qualifizierungsvorhabens (allgemeine oder spezifische Maßnahme), der
Betriebsgröße des antragstellenden Unternehmens und der Gruppe der
geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wer wird gefördert?
Arbeitgeber.

zu fördernder Personenkreis:
++ (gültig für SGB III Kunden)
Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld nach § 169 SGB III
und Saison-Kurzarbeitergeld nach § 175 SGB III, insbesondere aus
kleinen und mittleren Unternehmen.

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
a) wenn für die Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer Qualifizierungsbedarf
begründet wird,
b) wenn die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme nicht der
Rückkehr zur Vollarbeitszeit oder der Erhöhung der Arbeitszeit
entgegensteht und für diesen Fall der Abbruch der Maßnahme mit dem
Anbieter der Qualifizierungsmaßnahme vertraglich vereinbart wurde,
c) wenn bei Maßnahmebeginn zu erwarten ist, dass die Qualifizierung
innerhalb des Kurzarbeitergeldes abgeschlossen werden kann und
d) wenn die Qualifizierungsmaßnahme und der Träger nach der
Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung  (AZWV)
zugelassen sind. Die Teilnahme kann im Einzelfall auch abweichend von
dieser Voraussetzung gefördert werden, wenn ansonsten die
individuelle Qualifizierungsmaßnahme nicht durchführbar wäre.

Die Bundesagentur für Arbeit erlässt die zur Durchführung dieser
Richtlinie notwendigen Geschäftsanweisungen von grundsätzlicher
Bedeutung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales.

Hinweis: Dauert eine Maßnahme über den 31. Dezember 2010 hinaus,
können Leistungen nach dieser Richtlinie max. bis zum 30. Juni 2011
erbracht werden.

Rechtsgrundlagen:
Richtlinie für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
mitfinanzierte Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und
Bezieher von Transferkurzarbeitergeld vom 18. Dezember 2008.

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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