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19. Mai 2009: Neues Bundesprogramm - Förderung des Technikums
 Neues Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
zur Förderung des MINT-Fachkräftenachwuchses (seit 14.05.2009):

Förderung des Technikums - das Orientierungspraktikum für technisch-naturwissenschaftliche Studiengänge

Ziel:
Das Programm ist Bestandteil der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung" der Bundesregierung und unterstützt junge Menschen mit Hochschulreife in der entscheidenden Phase ihrer Studien- und Berufswahlorientierung. Mit dem Technikum will das BMBF das Interesse für Studiengänge in den Bereichen Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaften bzw. Technik (MINT-Berufe) steigern. Insbesondere junge Frauen, die bisher in den technisch-naturwissenschaftlichen Bereichen noch unterrepräsentiert sind, sollen angesprochen und für ein MINT-Studium gewonnnen werden.
Gefördert werden freiwillige Betriebspraktika im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zur Berufsorientierung. Diese Praktika können nur im Zeitraum nach dem Erlangen der Hochschul- bzw. Fachhochschulreife und vor der Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung absolviert werden, also nicht während der Schulzeit (als Schülerin/Schüler) und auch nicht während des Studiums (als Studentin/Student).

Ablauf:
Die Praktika werden in registrierten Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrich-tungen („Betriebe") in Kooperation mit regionalen Hochschulen angeboten. Laufzeit und Beginn können individuell vereinbart werden.
Im Mittelpunkt des Technikums steht nicht die Arbeitsleistung, sondern der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen. So sind neben einer Orientierungsphase von 2 Monaten sowie mindestens einer projektbezogenen Phase von geringstenfalls 3 Monaten Dauer weitere projektbezogene Phasen bis zu einer maximalen Gesamtdauer von 8 Mona-ten vorgesehen. In der Praxisphase werden eigene Ideen als Praktikumsarbeit umgesetzt. Thema ist eine aus dem Umfeld des Betriebes und der Hochschule gewählte Fragestellung. Dabei werden die Praktikantinnen und Praktikanten von Mentorinnen und Mentoren im Betrieb individuell betreut und erhalten nach Abschluss des Praktikums ein qualifiziertes Zeugnis.
Das Technikum wird darüber hinaus flankiert von Veranstaltungen und Kompetenzchecks außerhalb des Betriebes im Rahmen eines bundesweiten Pädagogischen Begleitprogramms.

Antragsteller für das Programm:
Registrierte Betriebe, die Ingenieurinnen bzw. Ingenieure und/oder Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler aus den MINT-Fachbereichen beschäftigen.
Die Registrierung der Betriebe erfolgt über das Internetportal www.technikum.de durch die vom BMBF mit der Umsetzung des Programms beauftragte Service- und Programmstelle.
Über dieses Portal erfolgt auch die Vermittlung der Praktikumsplätze und die Kooperation zwischen Betrieben und Hochschulen.

Anmeldung für Jugendliche:
Interessierte können sich über das Internetportal (http://www.technikum.de/technikum/jugendliche/anmeldung) anmelden, ein persönliches Profil anlegen und den passenden Betrieb für ihr Technikum finden.


Voraussetzungen:
  • Der Betrieb schließt mit der Praktikantin bzw. dem Praktikanten einen schriftlichen Ver-trag auf Basis des § 26 BBiG, in dem konkrete Regelungen zum Ziel, zur Laufzeit und zu den jeweiligen Anforderungen des Praktikums festgelegt sind.
  • Die Praktikantinnen und Praktikanten verpflichten sich, während des Praktikums nicht an einer Hochschule oder anderen weiterführenden Schule eingeschrieben zu sein, an den pädagogischen Begleitmaßnahmen teilzunehmen und sich an der zentralen Webplattform der Service- und Programmstelle anzumelden und zu präsentieren.
  • Der Betrieb verpflichtet sich, an Erhebungen der wissenschaftlichen Programmbegleitung teilzunehmen.
Finanzielle Zuwendungen:
Die Betriebe können im Wege der Projektförderung nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten. Gewährt wird ein zweckgebundener Zuschuss in Höhe von 350 EUR monatlich zur Förderung eines Praktikumsplatzes (Festbetragsfinanzierung) für einen Zeitraum von mind. 5 Monaten bis
höchstens 8 Monaten. Für Monate, in denen nur zeitweise ein Vertragsverhältnis bestanden hat, beträgt der Zuschuss 11,67 EUR je Tag (= 350 EUR/30 Tage).
Der Betrieb gewährt der Praktikantin/dem Praktikanten „eine angemessene Vergütung" (§17 in Verbindung mit § 26 BBiG) und gewährleistet den Versicherungsschutz.

Weitere Informationen zum Förderangebot erteilt die:

Service- und Programmstelle „Technikum"
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Bildungsforschung, Integration, Genderforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 - 3821680
Fax: 0228 - 3821604
Ansprechpartnerin: Frau H. Zeisig
E-Mail: technikum@dlr.de
Internet: http://www.technikum.de

Wichtige Hinweise:
  • Auch wenn die allgemeine Hochschulreife aktuell noch nicht erreicht ist, können sich Interessentinnen und Interessenten bereits anmelden und für ein Technikum bewerben.
  • Die Entscheidung über die Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
  • Die Laufzeit der Fördermaßnahme endet am 31. Dezember 2011. Es können ausschließlich Praktika gefördert werden, deren Vertragslaufzeit vor dem 1. Januar 2012 beginnt.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 72 vom 14.05.2009 und Internetportal http://www.technikum.de

Posted by KrLanger at Mai 19, 2009 10:19 FM

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