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25. Mai 2009: Neue ESF-Richtlinie Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft
 Was wird gefördert:
Spezifische Maßnahmen die die Beschäftigungssituation von Frauen in der Wirtschaft  verbessern für
a) eine eigenständige Existenzsicherung,
b) gleiche Aufstiegs- und Karrierechancen,
c) bessere Beteiligung an betrieblicher Weiterbildung,
d) eine Verringerung der Einkommensunterschiede,
e) eine bessere „work-life-balance".
Gefördert werden Projekte, die geeignet sind, zu diesen Zielen beizutragen.

Wer kann Antrag stellen:
juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Bildungsträger, Verbände und Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Deutschland, keine Privatpersonen

Wie viel wird gefördert:
Max. Zuschusshöhe höchstens 80% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten; mind. 20% dieser Kosten sind vom Antragsteller in Form von Eigenmitteln oder als Drittmittel aufzubringen.

Wo gibt es weitere Informationen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
ESF-Regiestelle
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Tel.: 030 - 185270
Fax: 030 - 185271830
E-Mail: info@bmas.bund.de
Internet: http://www.bmas.de
Ansprechpartnerin:
Birgitta Berhorst, Gruppe Soziales Europa 1 (GS1)
Tel.: 030 - 185274376

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 74 vom 19.05.2009

Posted by KrLanger at Mai 25, 2009 11:00 FM

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