Zum Freistaat Thüringen ...  
Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort - Vor-Ort-Beratung -
Was wird gefördert?
Ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden, die sich
umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung
und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der
Nutzung erneuerbarer Energien bezieht. Gefördert werden auch
separate Thermografiegutachten oder die zusätzliche Integration von
thermografischen Untersuchungsergebnissen in den
Vor-Ort-Beratungsbericht. Außerdem gibt es für Hinweise zur
Stromeinsparung einen zusätzlichen Bonus. Die Beratung muss sich auf
das gesamte Gebäude beziehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Ingenieure und Architekten, die durch ihre berufliche Tätigkeit
oder durch Aus- bzw. Fortbildung die für eine Energieberatung
notwendigen speziellen Fachkenntnisse erworben haben,
- Absolventen der Lehrgänge der Handwerkskammern zum/zur geprüften
„Gebäudeenergieberater/in“ (HWK),
- Absolventen geeigneter Ausbildungskurse, deren Mindestinhalte und
Eingangsvoraussetzungen von der Bewilligungsbehörde festgelegt
werden.
Die Berater müssen die erforderlichen Fähigkeiten besitzen und
über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen.
Nicht antragsberechtigt sind Berater, die mit der Beratung ein
wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des
Beratenen haben können (weitere Ausschlüsse siehe Richtlinie).

Als Gebäudeeigentümer können eine Beratung in Anspruch nehmen:
- natürliche Personen,	
- rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft einschl. der Wohnungswirtschaft sowie
Betriebe des Agrarbereichs,
- juristische Personen und sonstige Einrichtungen, sofern diese
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen sowie	
- Mieter oder Pächter eines Gebäudes, wenn die schriftliche
Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
- wenn sich die Gebäude im Bundesgebiet befinden, der Bauantrag bis
zum 31. Dezember 1994 gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet worden
ist und die Gebäudehülle nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen
durch Anbau oder Aufstockung zu mehr als 50% verändert wurde und mehr
als die Hälfte der Gebäudefläche ständig zu Wohnzwecken genutzt
wird,
- wenn die Vor-Ort-Beratungsberichte den Mindestanforderungen der
Anlage 1 sowie im Fall der Integration thermografischer Ergebnisse
zusätzlich der Anlage 2 der Richtlinie entsprechen,
- wenn Thermografiegutachten ausschl. durch antragsberechtigte
Berater erstellt werden und die Gutachten der Anlage 2 der Richtlinie
entsprechen,
- wenn dem Beratungsempfänger die Mindestanforderungen nach Anlage 1
und 2 der Richtlinie spätestens mit Übergabe des Beratungsberichtes
bekannt gemacht werden,
- wenn die Beratung unabhängig von Anbietern und deren Produkten
erfolgt.

Hinweis: Förderanträge können längstens bis zum 31. Dezember 2009
gestellt werden.

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

Konditionen und weitere Einzelheiten erfahren Sie in unseren aktuellen Publikationen

Das Förderbuch Thüringen
Förderprogramme in Thüringen 2009, ISBN 978-3934822-74-0
700 Seiten, 310 Programme, aktuellste und vollständigste Übersicht aller Förderprogramme in Thüringen
Preis: 19,00 Euro inkl. MwSt. (ggf. fallen Versandkosten an)

sowie auf der CD-ROM

Datenbank Wirtschaftsförderung Thüringen 2009
Business Edition, ISBN 978-3-934822-76-4

Preis: 35,00 Euro (Update von Vorversionen: 25,00 Euro)
Diese Edition kann über das Internet aktualisiert werden.

(alle Preise inkl. MwSt.)

Das Buch und die CD-ROM sind erhältlich im Buchhandel und beim

TIAW-Verlag
TIAW GmbH
Juri-Gagarin-Ring 37
99084 Erfurt

Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de

Letzte interne Änderung: 19.03.2009

Bereich:
Energie
Abschnitt:
Energieberatung und Energiekonzepte
E-B06 Energiesparberatung vor Ort
E-B07 Energieeffizienzberatungen

StartseiteÜbersichtProgrammeÄnderungenAnhangCDROMKontakt

© 2009 TIAW e. V.Impressum

optimiert für
Firefox
ab Version 3.0