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„Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ - Energieeffizienzberatungen
Was wird gefördert?
Der „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ als gemeinsame
Initiative des BMWi und der KfW dient der Überwindung bestehender
Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten
und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur
Verbesserung der Energieeffizienz in kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) geben.

Energieeffizienzberatungen (Beihilfen unter der
„De-minimis“-Verordnung):  
Gewährung von Zuschüssen für qualifizierte und unabhängige
Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
und für Freiberufler, um Schwachstellen bei der effizienten
Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete
Maßnahmepläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen zu
entwickeln.

Förderung von:
Initialberatung: Untersuchung energetischer Schwachstellen im
Unternehmen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten und
Betriebsbesichtigung
sowie
Detailberatung: vertiefende Energieanalyse zur Erarbeitung eines
konkreten Maßnahmeplanes mit dem Ziel, die Bereiche mit den
größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren.

Zu beachten ist, dass eine Initialberatung nicht mehr nach
Inanspruchnahme der Detailberatung beantragt werden kann. Eine
Detailberatung kann jedoch auch ohne vorherige Inanspruchnahme der
Initialberatung beantragt werden, sofern die Pflichtangaben zur
energetischen Ausgangssituation im Unternehmen auf dem Antrag
ausgefüllt worden sind.
Nicht geförderte Beratungsleistungen sind dem Merkblatt der KfW
Förderbank zu entnehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- rechtlich selbständige in- und ausländische Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und
sonstiges Dienstleistungsgewerbe),
- Freiberuflich Tätige.

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
- wenn sich die Antrag stellenden Unternehmen mehrheitlich in
Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der Europäischen Union
erfüllen,
- wenn die Unternehmen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in
Deutschland haben,
- wenn die Berater in der KfW-Beraterbörse (im Internet unter
http://www.kfw-beraterboerse.de) gelistet und als
Energieeffizienzberater zugelassen sind.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der
Förderung ausgeschlossen.

Hinweis: Bestandteil des „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“
ist neben der Komponente Energieeffizienzberatungen die Komponente
Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen. Diese
Investitionen werden mit Krediten zu einem vergünstigten Zinssatz im
ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (U-D02) mitfinanziert. Beide
Komponenten können unabhängig voneinander beantragt werden. Es wird
empfohlen, vor Durchführung einer Energiesparinvestition eine
Energieeffizienzberatung in Anspruch zu nehmen.

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

Konditionen und weitere Einzelheiten erfahren Sie in unseren aktuellen Publikationen

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Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de

Letzte interne Änderung: 19.03.2009

Bereich:
Energie
Abschnitt:
Energieberatung und Energiekonzepte
E-B06 Energiesparberatung vor Ort
E-B07 Energieeffizienzberatungen

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