| „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ - Energieeffizienzberatungen |
Was wird gefördert?
Der „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ als gemeinsame Initiative des BMWi und der KfW dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geben. Energieeffizienzberatungen (Beihilfen unter der „De-minimis“-Verordnung): Gewährung von Zuschüssen für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler, um Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmepläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen zu entwickeln. Förderung von: Initialberatung: Untersuchung energetischer Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten und Betriebsbesichtigung sowie Detailberatung: vertiefende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmeplanes mit dem Ziel, die Bereiche mit den größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren. Zu beachten ist, dass eine Initialberatung nicht mehr nach Inanspruchnahme der Detailberatung beantragt werden kann. Eine Detailberatung kann jedoch auch ohne vorherige Inanspruchnahme der Initialberatung beantragt werden, sofern die Pflichtangaben zur energetischen Ausgangssituation im Unternehmen auf dem Antrag ausgefüllt worden sind. Nicht geförderte Beratungsleistungen sind dem Merkblatt der KfW Förderbank zu entnehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: - rechtlich selbständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), - Freiberuflich Tätige. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn sich die Antrag stellenden Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der Europäischen Union erfüllen, - wenn die Unternehmen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben, - wenn die Berater in der KfW-Beraterbörse (im Internet unter http://www.kfw-beraterboerse.de) gelistet und als Energieeffizienzberater zugelassen sind. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Hinweis: Bestandteil des „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ ist neben der Komponente Energieeffizienzberatungen die Komponente Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen. Diese Investitionen werden mit Krediten zu einem vergünstigten Zinssatz im ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (U-D02) mitfinanziert. Beide Komponenten können unabhängig voneinander beantragt werden. Es wird empfohlen, vor Durchführung einer Energiesparinvestition eine Energieeffizienzberatung in Anspruch zu nehmen.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009