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Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
Was wird gefördert?
Auf der Grundlage des „Integrierten Energie- und
Klimaschutzprogramms der Bundesregierung“ (IEKP) werden
Effizienzpotenziale und Emissionsminderungen in nicht kommerziellen
sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen gefördert,
wie:
1. die Erstellung, Beratung und Begleitung bei der Umsetzung von
Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten,
2. der Einsatz von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung sowie
3. die Erstellung und Umsetzung von Modellprojekten mit dem Leitbild
der CO2-Neutralität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden sowie Gemeindeverbände (ohne Zweckverbände und
kommunalwirtschaftliche Unternehmen),
- öffentliche und gemeinnützige Träger einschl.
Religionsgemeinschaften im Status von Körperschaften des
öffentlichen Rechts für ihre Liegenschaften im Bereich des
öffentlichen Erziehungs-, Bildungs- und Hochschulwesens sowie der
Kinder- und Jugendhilfe sowie Alten- und Behindertenpflege und
- kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger
Trägerschaft i. d. R. mit gesamtstaatlicher Bedeutung.

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
- wenn der Antragsteller über eine ausreichende Kapazität zur
Durchführung des Vorhabens verfügt und in dem beantragten
Themenfeld nicht kommerziell tätig ist,
- wenn sich die Klimaschutzkonzepte auf größere Einheiten beziehen
(Gemeindegrößen i. d. R. von mehr als 10.000 Einwohnern, mind. 10
Liegenschaften oder 10.000 Quadratmetern),
- wenn die Klimaschutzkonzepte oder Teilkonzepte Energie- und
CO2-Bilanzen, Potenzialabschätzungen sowie Maßnahmenkataloge und
Zeitpläne zur Minderung von Treibhausgasen umfassen (die Konzepte
sollen ein signifikantes Einsparpotenzial aufzeigen und unter
Beteiligung der relevanten Akteure erstellt werden),
- wenn der Einsatz von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung
kurzfristig zu einer nachhaltigen Reduzierung von Klimagasen führt
(gebrauchte Anlagen sowie Eigenbauanlagen sind von der Förderung
ausgeschlossen),
- wenn es sich bei einem Modellprojekt um eine klimaschützende
Sanierung eines Nichtwohngebäudes handelt (i. d. R. müssen mind.
70% der CO2-Emissionen reduziert werden, davon mind. die Hälfte
durch Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen).
Die Antragsteller müssen sich verpflichten, die Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu unterstützen.

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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