| Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen |
Was wird gefördert?
Auf der Grundlage des „Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung“ (IEKP) werden Effizienzpotenziale und Emissionsminderungen in nicht kommerziellen sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen gefördert, wie: 1. die Erstellung, Beratung und Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten, 2. der Einsatz von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung sowie 3. die Erstellung und Umsetzung von Modellprojekten mit dem Leitbild der CO2-Neutralität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: - Gemeinden sowie Gemeindeverbände (ohne Zweckverbände und kommunalwirtschaftliche Unternehmen), - öffentliche und gemeinnützige Träger einschl. Religionsgemeinschaften im Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts für ihre Liegenschaften im Bereich des öffentlichen Erziehungs-, Bildungs- und Hochschulwesens sowie der Kinder- und Jugendhilfe sowie Alten- und Behindertenpflege und - kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft i. d. R. mit gesamtstaatlicher Bedeutung. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn der Antragsteller über eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügt und in dem beantragten Themenfeld nicht kommerziell tätig ist, - wenn sich die Klimaschutzkonzepte auf größere Einheiten beziehen (Gemeindegrößen i. d. R. von mehr als 10.000 Einwohnern, mind. 10 Liegenschaften oder 10.000 Quadratmetern), - wenn die Klimaschutzkonzepte oder Teilkonzepte Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialabschätzungen sowie Maßnahmenkataloge und Zeitpläne zur Minderung von Treibhausgasen umfassen (die Konzepte sollen ein signifikantes Einsparpotenzial aufzeigen und unter Beteiligung der relevanten Akteure erstellt werden), - wenn der Einsatz von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung kurzfristig zu einer nachhaltigen Reduzierung von Klimagasen führt (gebrauchte Anlagen sowie Eigenbauanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen), - wenn es sich bei einem Modellprojekt um eine klimaschützende Sanierung eines Nichtwohngebäudes handelt (i. d. R. müssen mind. 70% der CO2-Emissionen reduziert werden, davon mind. die Hälfte durch Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen). Die Antragsteller müssen sich verpflichten, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu unterstützen.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009