| Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), Teil II - Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur |
Was wird gefördert?
Folgende Infrastrukturmaßnahmen können gefördert werden: 1. Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände (auch Umweltschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Erschließungsmaßnahmen), 2. Wiederherrichtung von brachliegendem Industrie- und Gewerbegelände (auch die Beseitigung von Altlasten, soweit sie für eine wirtschaftliche Nutzung der Flächen erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist), 3. Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen, soweit dadurch Gewerbebetriebe unmittelbar an das Verkehrsnetz angebunden werden, 4. Errichtung oder Ausbau von Energieversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen ausschl. im Zusammenhang mit der Erschließung bzw. Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegelände (förderfähig sind standortspezifische Mehraufwendungen), 5. Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen, soweit dadurch Gewerbebetriebe unmittelbar versorgt werden und derartige Anlagen überwiegend (mind. 80%) von Gewerbebetrieben genutzt werden, 6. Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Reinigung von Abwasser, soweit derartige Anlagen überwiegend (mind. 80%) von Gewerbebetrieben genutzt werden, 7. Geländeerschließung für öffentliche Einrichtungen des Tourismus sowie die Errichtung oder der Ausbau von solchen Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus (einschl. Ausstattung), 8. Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung (ausnahmsweise sind hier Kosten für den Erwerb vorhandener Gebäude einschl. des dafür notwendigen betriebsnotwendigen Grund und Bodens förderfähig), 9. Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren (ausnahmsweise sind hier Kosten für den Erwerb vorhandener Gebäude einschl. betriebsnotwendigem Grund und Boden förderfähig), 10. Regionalmanagement-Vorhaben der Landkreise und der kreisfreien Städte mit einer Laufzeit von max. 3 Jahren, 11. Regionalbudget für Regionen, die über ein funktionierendes Regionalmanagement und/oder ein tragfähiges integriertes regionales Entwicklungskonzept verfügen. Von der Förderung ausgeschlossene Maßnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen.
Wer wird gefördert?
Träger der Maßnahme. Träger können Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen, sein. Im Einzelfall können auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, gefördert werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt sind, sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Erfüllung des Zuwendungszwecks von erheblichem Landesinteresse und die Infrastrukturmaßnahme von regionaler Bedeutung ist, - wenn vor der Antragstellung an die Bewilligungsbehörde eine Fördervoranfrage gerichtet wird, - wenn das amtliche Antragsformular vor Beginn der Maßnahme bei einer zur Annahme berechtigten Stelle eingereicht wurde, - wenn das Vorhaben kurzfristig begonnen und innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird, - wenn die Höhe der Gesamtinvestition mind. 25.000 EUR beträgt, - wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist, - wenn der Investor bzw. Träger des Vorhabens eine angemessene Eigenbeteiligung nachweist, siehe Richtlinie. - wenn Betreiber und Nutzer eines Infrastrukturprojektes weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sind. Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
Konditionen und weitere Einzelheiten erfahren Sie in unseren aktuellen Publikationen
Das Förderbuch Thüringen
Förderprogramme in Thüringen 2009, ISBN 978-3934822-74-0
700 Seiten, 310 Programme, aktuellste und vollständigste Übersicht aller Förderprogramme in Thüringen
Preis: 19,00 Euro inkl. MwSt. (ggf. fallen Versandkosten an)
sowie auf der CD-ROM
Datenbank Wirtschaftsförderung Thüringen 2009
Business Edition, ISBN 978-3-934822-76-4
Preis: 35,00 Euro (Update von Vorversionen: 25,00 Euro)
Diese Edition kann über das Internet aktualisiert werden.
(alle Preise inkl. MwSt.)
Das Buch und die CD-ROM sind erhältlich im Buchhandel und beim
TIAW-Verlag
TIAW GmbH
Juri-Gagarin-Ring 37
99084 Erfurt
Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de
Letzte interne Änderung: 19.03.2009