| Förderung der Thüringer Opferverbände des SED-Unrechts |
Was wird gefördert?
Zweck und Ziel ist die Förderung der Tätigkeit der in Thüringen landesweit wirkenden Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen mit Sitz in Thüringen, die als Opferverbände Opfer kommunistischer Verfolgungsmaßnahmen beraten, begleiten und soziale Betreuung oder aufsuchende Hilfe anbieten. Dabei sollen Opferverbände in ihrem Vorhaben unterstützt werden, feste Sprech- und Beratungsstunden für Opfer und Angehörige von Opfern anbieten zu können. Gefördert werden können auch Vorhaben der genannten Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen, die der Vergangenheitsbewältigung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der ehemaligen DDR sowie der Dokumentation von Verfolgungsmaßnahmen dienen.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Vereine und Verbände mit Sitz im Freistaat Thüringen, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Betreuung und Beratung von ehemaligen Kriegsgefangenen oder von Opfern von Verfolgungsmaßnahmen in der Sowjetischen Besatzungszone und in der ehemaligen DDR gehören. Die Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009