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Investive Förderung von Familieneinrichtungen und Einrichtungen der Familienhilfe
Was wird gefördert?
Investitionen in Familienerholungseinrichtungen, überörtliche
Familienfreizeit- und -bildungsstätten, Zentren der Familien- und
Jugendhilfe. Bezuschusst werden Vorhaben des Neu- oder
Erweiterungsbaus, des Aus- oder Umbaus, der Sanierung sowie der
Modernisierung (jedoch nicht Vorhaben der Bauunterhaltung) von
Einrichtungen; Vorhaben der technischen und inventarmäßigen
Ausstattung dieser Einrichtungen.
Wer wird gefördert?
Freie, gemeinnützige Träger der Einrichtungen.

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
- wenn sich das Vorhaben nach dem Bedarf richtet und bestehende
Planungen berücksichtigt,
- wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Bauvorhaben 10.000 EUR und
bei Ausstattungsvorhaben 5.000 EUR übersteigen.

Die Voranmeldung sollte bis zum 31.10. des Vorjahres bei der Stiftung
FamilienSinn vorgelegt werden (2-fache Ausfertigung).

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

Konditionen und weitere Einzelheiten erfahren Sie in unseren aktuellen Publikationen

Das Förderbuch Thüringen
Förderprogramme in Thüringen 2009, ISBN 978-3934822-74-0
700 Seiten, 310 Programme, aktuellste und vollständigste Übersicht aller Förderprogramme in Thüringen
Preis: 19,00 Euro inkl. MwSt. (ggf. fallen Versandkosten an)

sowie auf der CD-ROM

Datenbank Wirtschaftsförderung Thüringen 2009
Business Edition, ISBN 978-3-934822-76-4

Preis: 35,00 Euro (Update von Vorversionen: 25,00 Euro)
Diese Edition kann über das Internet aktualisiert werden.

(alle Preise inkl. MwSt.)

Das Buch und die CD-ROM sind erhältlich im Buchhandel und beim

TIAW-Verlag
TIAW GmbH
Juri-Gagarin-Ring 37
99084 Erfurt

Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de

Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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