| Investive Förderung von Familieneinrichtungen und Einrichtungen der Familienhilfe |
Was wird gefördert?
Investitionen in Familienerholungseinrichtungen, überörtliche Familienfreizeit- und -bildungsstätten, Zentren der Familien- und Jugendhilfe. Bezuschusst werden Vorhaben des Neu- oder Erweiterungsbaus, des Aus- oder Umbaus, der Sanierung sowie der Modernisierung (jedoch nicht Vorhaben der Bauunterhaltung) von Einrichtungen; Vorhaben der technischen und inventarmäßigen Ausstattung dieser Einrichtungen.
Wer wird gefördert?
Freie, gemeinnützige Träger der Einrichtungen. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn sich das Vorhaben nach dem Bedarf richtet und bestehende Planungen berücksichtigt, - wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Bauvorhaben 10.000 EUR und bei Ausstattungsvorhaben 5.000 EUR übersteigen. Die Voranmeldung sollte bis zum 31.10. des Vorjahres bei der Stiftung FamilienSinn vorgelegt werden (2-fache Ausfertigung).
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Das Förderbuch Thüringen
Förderprogramme in Thüringen 2009, ISBN 978-3934822-74-0
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(alle Preise inkl. MwSt.)
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TIAW-Verlag
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99084 Erfurt
Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009