| Förderung von Familienverbänden im Freistaat Thüringen |
Was wird gefördert?
Die Tätigkeit der in Thüringen wirkenden Familienverbände.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind die im Arbeitskreis Familienorganisationen (AKF) zusammengeschlossenen Familienorganisationen, wenn sie einem Bundesverband angehören. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn folgende Ziele angestrebt werden: - Stärkung von Ehe und Familie als wichtigste Lebensgemeinschaft unserer Gesellschaft, - Thematisierung familienpolitischer Anliegen in Kooperation mit Parlament und Regierung, - Information der Familien über familienpolitische Ziele und Angebote des jeweiligen Verbandes, - Durchführung von Angeboten der Familienbildung, - Beratung und Hilfestellung für Familien in besonderen Situationen, - wenn der Zuwendungsempfänger eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet, - wenn die Gesamtfinanzierung der Geschäftsstelle gesichert ist, - wenn die Aktivitäten in einem jährlichen Tätigkeitsbericht nachgewiesen werden, - wenn der Bewilligungsbehörde jederzeit der Zugang zu einer Veranstaltung oder Einrichtung möglich ist.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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99084 Erfurt
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009