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Förderung von Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen in Thüringen
Was wird gefördert?
Zweck und Ziel der Förderung ist es, durch Zuwendungen des Landes ein
am tatsächlichen Bedarf im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgaben (SGB
I, SGB II und SGB XII) orientiertes Angebot an Frauenschutzhäusern
und Frauenschutzwohnungen in Thüringen zu unterstützen.
Es werden Ausgaben des Trägers für Fachpersonal und laufende
Sachausgaben von Einrichtungen gewährt, die von Gewalt bedrohten
oder betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz, Beratung,
Unterstützung und bei Bedarf Unterkunft gewähren.
Wer wird gefördert?
Gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts
sowie Körperschaften des öffentlichen  Rechts mit Sitz in
Thüringen.

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
- wenn zwischen dem Träger der Einrichtung und dem örtlichen
Sozialhilfeträger eine gültige Leistungs-, Vergütungs- und
Prüfungsvereinbarung abgeschlossen ist,
- wenn Fachpersonal mit einem Berufsabschluss als Diplom-Pädagogin
oder einem vergleichbaren Magister-, Bachelor- oder Masterabschluss,
staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin oder
einem vergleichbaren Bachelor- oder Masterabschluss, staatlich
anerkannte Erzieherin, Fachkraft für soziale Arbeit oder Fachkraft
mit gleichwertiger Ausbildung, die auf Grund gleicher Fähigkeiten
und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt,
beschäftigt wird (Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils
in männlicher und weiblicher Form),
- wenn i. d. R. ein Betreuungsschlüssel von 1:8 angeboten wird, d.
h. eine Vollbeschäftigteneinheit (VbE) pro 8 Betreuungsplätze für
Unterkunft/ambulante und nachgehende Beratung,
- wenn eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit und
Aufnahmebereitschaft der Einrichtung sichergestellt ist und
- wenn Angebotsvernetzung, Prävention, Fortbildung/Supervision,
Leistungsdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt
werden.

Eine Förderung ist insoweit ausgeschlossen, als die Kosten durch
Zuwendungen aus anderen öffentlichen Bundes-, Landes- oder
Kommunalmitteln, insbesondere nach dem SGB II und SGB XII gedeckt
werden.

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de

Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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