| Förderung von Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen in Thüringen |
Was wird gefördert?
Zweck und Ziel der Förderung ist es, durch Zuwendungen des Landes ein am tatsächlichen Bedarf im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgaben (SGB I, SGB II und SGB XII) orientiertes Angebot an Frauenschutzhäusern und Frauenschutzwohnungen in Thüringen zu unterstützen. Es werden Ausgaben des Trägers für Fachpersonal und laufende Sachausgaben von Einrichtungen gewährt, die von Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz, Beratung, Unterstützung und bei Bedarf Unterkunft gewähren.
Wer wird gefördert?
Gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Thüringen. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn zwischen dem Träger der Einrichtung und dem örtlichen Sozialhilfeträger eine gültige Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung abgeschlossen ist, - wenn Fachpersonal mit einem Berufsabschluss als Diplom-Pädagogin oder einem vergleichbaren Magister-, Bachelor- oder Masterabschluss, staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin oder einem vergleichbaren Bachelor- oder Masterabschluss, staatlich anerkannte Erzieherin, Fachkraft für soziale Arbeit oder Fachkraft mit gleichwertiger Ausbildung, die auf Grund gleicher Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt, beschäftigt wird (Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form), - wenn i. d. R. ein Betreuungsschlüssel von 1:8 angeboten wird, d. h. eine Vollbeschäftigteneinheit (VbE) pro 8 Betreuungsplätze für Unterkunft/ambulante und nachgehende Beratung, - wenn eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft der Einrichtung sichergestellt ist und - wenn Angebotsvernetzung, Prävention, Fortbildung/Supervision, Leistungsdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden. Eine Förderung ist insoweit ausgeschlossen, als die Kosten durch Zuwendungen aus anderen öffentlichen Bundes-, Landes- oder Kommunalmitteln, insbesondere nach dem SGB II und SGB XII gedeckt werden.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009