| Förderung von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Freistaat Thüringen |
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Tätigkeit der anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen durch Zuwendungen für Personalausgaben für Beratungsfachkräfte sowie Sach- und Verwaltungsausgaben. Pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt wird eine Beratungsstelle gefördert. Darüber hinaus wird eine Fachberatungsstelle gefördert, die Aufgaben der juristischen Beratung, Fortbildung und Prävention für die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen wahrnimmt.
Wer wird gefördert?
Freie gemeinnützige Träger von anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen sowie der Träger der Fachberatungsstelle; kommunale Gebietskörperschaften. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Beratungsstelle die jeweils geltenden Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt und anerkannt ist, - wenn eine der erforderlichen hauptamtlichen Beratungsfachkräfte über einen Hochschulabschluss in einem Studiengang des Sozialwesens verfügt, alle weiteren tätigen Beratungsfachkräfte können auch eine abgeschlossene Ausbildung als Dipl.-Betriebswirt oder Betriebswirt, Bankkauffrau oder -mann oder im gehobenen Verwaltungs- und Justizdienst oder eine Befähigung zum Richteramt haben, - wenn die Beratungsstelle in der Bedarfsplanung des zuständigen Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit nach dem Schlüssel 100.000 Einwohner pro Beratungsfachkraft enthalten ist, - wenn die Beratungsstelle allen Ratsuchenden mit Hauptwohnsitz in Thüringen offen steht, - wenn der Träger der Beratungsstelle dem TMSFG jährlich bis zum 30. April einen Tätigkeitsbericht sowie die Statistik nach dessen Vorgaben vorlegt.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009