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Förderung von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Freistaat Thüringen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Tätigkeit der anerkannten
Verbraucherinsolvenzberatungsstellen durch Zuwendungen für
Personalausgaben für Beratungsfachkräfte sowie Sach- und
Verwaltungsausgaben. Pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt wird eine
Beratungsstelle gefördert. Darüber hinaus wird eine
Fachberatungsstelle gefördert, die Aufgaben der juristischen
Beratung, Fortbildung und Prävention für die
Verbraucherinsolvenzberatungsstellen wahrnimmt.
Wer wird gefördert?
Freie gemeinnützige Träger von anerkannten
Verbraucherinsolvenzberatungsstellen sowie der Träger der
Fachberatungsstelle; kommunale Gebietskörperschaften. 

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
- wenn die Beratungsstelle die jeweils geltenden
Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt und anerkannt ist,
- wenn eine der erforderlichen hauptamtlichen Beratungsfachkräfte
über einen Hochschulabschluss in einem Studiengang des Sozialwesens
verfügt, alle weiteren tätigen Beratungsfachkräfte können auch
eine abgeschlossene Ausbildung als Dipl.-Betriebswirt oder
Betriebswirt, Bankkauffrau oder -mann oder im gehobenen Verwaltungs-
und Justizdienst oder eine Befähigung zum Richteramt haben,
- wenn die Beratungsstelle in der Bedarfsplanung des zuständigen
Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit nach
dem Schlüssel 100.000 Einwohner pro Beratungsfachkraft enthalten
ist,
- wenn die Beratungsstelle allen Ratsuchenden mit Hauptwohnsitz in
Thüringen offen steht,
- wenn der Träger der Beratungsstelle dem TMSFG jährlich bis zum
30. April einen Tätigkeitsbericht sowie die Statistik nach dessen
Vorgaben vorlegt.

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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TIAW GmbH
Juri-Gagarin-Ring 37
99084 Erfurt

Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de

Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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