Zum Freistaat Thüringen ...  
Förderung des Ehrenamtes
Was wird gefördert?
Die Zuwendungen werden insbesondere gewährt für:
- Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen
und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen
und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu
fördern,
- die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder
Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeit verrichten,
ausgezeichnet werden,
- Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und
Preise,
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher
Tätigkeit,
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit
von Nutzen sind,
- die Förderung der Entwicklung und Betreuung von
Vernetzungsprojekten der Träger gemeinnütziger ehrenamtlicher
Tätigkeit, 
- die Förderung von Modellprojekten.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind in Thüringen wirkende Vereine, Verbände
sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen,
Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
Landkreise und kreisfreie Städte.

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
- wenn es sich um gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeiten handelt,
- wenn die geförderten Personen ihren Wohnsitz oder ständigen
Aufenthalt im Freistaat Thüringen haben oder ihr Ehrenamt im
Freistaat Thüringen ausüben,
- wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.

Die Anträge der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, des
Landessportbundes Thüringen e. V., des Landesjugendringes e. V.
Thüringen sowie der Landkreise und kreisfreien Städte müssen bis
zum 30. November des Vorjahres vorliegen. Ansonsten ist
Antragsschluss der 30. Juni des laufenden Jahres.

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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TIAW GmbH
Juri-Gagarin-Ring 37
99084 Erfurt

Fax (0361) 596 33 66 (Bestellformular im PDF-Format)
E-Mail: bestellung@tiaw.de

Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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