Zum Freistaat Thüringen ...  
Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung im Freistaat Thüringen für das Programmjahr 2008 (Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP)
Was wird gefördert?
Die Schaffung von Mietwohnungen durch
- Neubau,
- Umbau (Ausbau) oder Erweiterung bestehender Gebäude.

Nicht gefördert wird Wohnraum, der zum dauernden Wohnen ungeeignet
ist, wie Garagen, Wohnlauben, 
Wochenendhäuser und Baracken.

Die einzelnen Bestimmungen sind der Richtlinie zu entnehmen.
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen
Rechts als Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von
Baugrundstücken.

Voraussetzungen:

Das Grundstück, auf dem sich das zu fördernde Vorhaben befindet,
muss:
- in einem Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), einem Erhaltungsgebiet
(§ 172 BauGB) oder in einem Kerngebiet (§ 7 BauNVO) liegen
oder 
- sich um ein Recyclinggrundstück  handeln, welches aus
Abrissmaßnahmen des Wohnungsmarkt-Stabilisierungsprogramms oder des
Stadtumbauprogramms entstanden und für den Neubau von Mietwohnungen
vorgesehen ist
oder
- um ein Grundstück, welches aus begründeten städtebaulichen oder
wohnungswirtschaftlichen Gründen für den Mietwohnungsbau geeignet
ist.

Gefördert wird nur Wohnraum für Wohnungssuchende, deren
Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als
20 v. H. übersteigt, insbesondere für:
- Menschen mit Behinderungen,
- ältere Menschen,
- kinderreiche Familien,
- allein stehende Elternteile mit Kindern
sowie der Wohnungsbau im unmittelbaren Zusammenhang mit Maßnahmen
der Stadtsanierung, die von besonderer Bedeutung sind.

Fristen: Beginn der Baumaßnahme nicht vor Bewilligung der
Fördermittel.
Mietregelung und Belegungsbindung sind zu beachten.
Auf die Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln besteht kein
Rechtsanspruch.

Hinweis: Die Richtlinie wird überarbeitet und im I. Quartal 2009
veröffentlicht. Die Fördermodalitäten und Konditionen bleiben im
Wesentlichen unverändert.

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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E-Mail: bestellung@tiaw.de

Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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