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Schaffung von Wohneigentum in der Stadt für das Programmjahr 2008 (Wohneigentumsprogramm - WEP)
Was wird gefördert?
Schaffung und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch
Gewährung eines zinsgünstigen Baudarlehens für:
a) Erwerb eines/r leer stehenden oder bereits durch den Erwerber
bewohnten Eigenheims bzw. Wohnung aus dem Bestand,
b) Um- und Ausbau sowie Erweiterung bestehenden selbst genutzten
Wohneigentums,
c) Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen in
Form von Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recycling- und
Brachflächen.
Darüber hinaus für:
a) die Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen und der Hauptwohnung
untergeordneten Wohnung für die Nutzung durch Haushaltsangehörige,
b) die Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum an die
Anforderungen der DIN 18025 (Teil 1 und 2) in der jeweils geltenden
Fassung.

Wohnraum soll nur in Gebäuden gefördert werden, die ausschl.
Wohnzwecken dienen.

Nicht gefördert wird Wohnraum, der zum dauernden Wohnen ungeeignet
ist, wie Garagen, Wohnlauben,
Wochenendhäuser und Baracken (weitere Förderungsausschlüsse siehe
Richtlinie).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Familien und andere Haushalte mit mind. einem Kind i. S. des EStG,
- Haushalte ab 2 Familienmitgliedern, von denen mind. ein Mitglied
mit einem Grad von 80 schwerbehindert ist.
Einkommensgrenzen:
Die Summe der positiven Einkünfte der letzten 2 Kalenderjahre vor
Antragstellung nach § 2 Abs. 2 EStG des Antragstellers und seiner
zum Haushalt zählenden Angehörigen darf folgende Grenzen nicht
überschreiten:
- für den Zuwendungsempfänger 60.000 EUR,
- für den Ehepartner bzw. Partner einer auf Dauer angelegten
Lebensgemeinschaft 40.000 EUR,
- für jede weitere zum Haushalt gehörende Person jeweils 25.000
EUR.

Voraussetzungen:

Das Grundstück, auf dem sich das zu fördernde Vorhaben befindet,
muss:
a) in einem Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), einem Erhaltungsgebiet
(§ 172 BauGB) oder in einem Kerngebiet (§ 7 BauNVO) liegen
oder
b) in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost (Anlage 1)
oder
c) es muss sich um ein Grundstück handeln, welches aus begründeten
städtebaulichen oder wohnungswirtschaftlichen Gründen für die
Schaffung und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum geeignet
ist.

Weitere Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.
Auf die Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln besteht kein
Rechtsanspruch.

Hinweis: Die Richtlinie wird überarbeitet und im I. Quartal 2009
veröffentlicht. Die Fördermodalitäten und Konditionen bleiben im
Wesentlichen unverändert.

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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