| Schaffung von Wohneigentum in der Stadt für das Programmjahr 2008 (Wohneigentumsprogramm - WEP) |
Was wird gefördert?
Schaffung und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch Gewährung eines zinsgünstigen Baudarlehens für: a) Erwerb eines/r leer stehenden oder bereits durch den Erwerber bewohnten Eigenheims bzw. Wohnung aus dem Bestand, b) Um- und Ausbau sowie Erweiterung bestehenden selbst genutzten Wohneigentums, c) Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen in Form von Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recycling- und Brachflächen. Darüber hinaus für: a) die Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen und der Hauptwohnung untergeordneten Wohnung für die Nutzung durch Haushaltsangehörige, b) die Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum an die Anforderungen der DIN 18025 (Teil 1 und 2) in der jeweils geltenden Fassung. Wohnraum soll nur in Gebäuden gefördert werden, die ausschl. Wohnzwecken dienen. Nicht gefördert wird Wohnraum, der zum dauernden Wohnen ungeeignet ist, wie Garagen, Wohnlauben, Wochenendhäuser und Baracken (weitere Förderungsausschlüsse siehe Richtlinie).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: - Familien und andere Haushalte mit mind. einem Kind i. S. des EStG, - Haushalte ab 2 Familienmitgliedern, von denen mind. ein Mitglied mit einem Grad von 80 schwerbehindert ist. Einkommensgrenzen: Die Summe der positiven Einkünfte der letzten 2 Kalenderjahre vor Antragstellung nach § 2 Abs. 2 EStG des Antragstellers und seiner zum Haushalt zählenden Angehörigen darf folgende Grenzen nicht überschreiten: - für den Zuwendungsempfänger 60.000 EUR, - für den Ehepartner bzw. Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft 40.000 EUR, - für jede weitere zum Haushalt gehörende Person jeweils 25.000 EUR. Voraussetzungen: Das Grundstück, auf dem sich das zu fördernde Vorhaben befindet, muss: a) in einem Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), einem Erhaltungsgebiet (§ 172 BauGB) oder in einem Kerngebiet (§ 7 BauNVO) liegen oder b) in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost (Anlage 1) oder c) es muss sich um ein Grundstück handeln, welches aus begründeten städtebaulichen oder wohnungswirtschaftlichen Gründen für die Schaffung und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum geeignet ist. Weitere Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Auf die Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln besteht kein Rechtsanspruch. Hinweis: Die Richtlinie wird überarbeitet und im I. Quartal 2009 veröffentlicht. Die Fördermodalitäten und Konditionen bleiben im Wesentlichen unverändert.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009