| Schaffung und Erwerb von Eigenwohnraum (Thüringer Familienbaudarlehen) sowie Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum für die Kalenderjahre 2008 - 2010 zur Unterstützung der Thüringer Familienoffensive |
Was wird gefördert?
Teil I: Schaffung und Erwerb von Eigenwohnraum Wohnungssuchenden soll durch Darlehen die Schaffung oder der Erwerb eines eigengenutzten Eigenheims oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung ermöglicht werden. Teilweise finanziert werden kann: - der Neubau und Ersterwerb (innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung) eines Eigenheims/einer Eigentumswohnung in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost, - der Zweiterwerb eines vorhandenen Eigenheims (Bestandserwerb), - der Ausbau oder die Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims mit Baukosten von mind. 25.000 EUR. Teil II: Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum Das Darlehen dient der teilweisen Finanzierung: - baulicher Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen, - heizenergiesparender Maßnahmen, - Maßnahmen der modernisierungsbedingten Instandsetzung und weiterer Maßnahmen der Instandsetzung von Dach, Fassade, Fenster und Fußboden, Treppen, Schornstein.
Wer wird gefördert?
Alle Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als 60% übersteigt. Jährliches Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert): 1-Personen-Haushalt 28.400 EUR, 2-Personen-Haushalt 42.100 EUR, 3-Personen-Haushalt 51.500 EUR, 4-Personen-Haushalt 60.900 EUR, 5-Personen-Haushalt 70.200 EUR, jede weitere Person 9.370 EUR, zusätzlich je Kind 1.140 EUR. Antragsberechtigte: Teil I: Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes/einer Eigentumswohnung in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost: - junge Ehepaare (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und keiner hat das 40. Lebensjahr vollendet), - Haushalte mit einem Kind, - Haushalte ab 2 Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist. Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes/einer Eigentumswohnung: - Haushalte mit mind. zwei Kindern, - Haushalte ab 2 Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist. Bei Bestandserwerb sowie Ausbau/Erweiterung: keine Einschränkungen hinsichtlich der im Haushalt lebenden Personen. Teil II: Eigentümer von Eigenheimen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als 60% übersteigt. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: Teil I: - wenn das Bauvorhaben eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde gewährleistet und den Zielsetzungen des Städtebaus bzw. des Stadtumbaus entspricht, - wenn das Eigenheim angemessen groß ist, - wenn eine angemessene Eigenleistung erbracht wird, die mind. 20% der Gesamtkosten beträgt (bis zu einem Wert von max. 25.000 EUR in Form von Selbsthilfe möglich). Teil II: - wenn es sich um Bauvorhaben handelt, die in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost liegen, - wenn das Gebäude erhaltungswürdig ist, - wenn das Eigenheim angemessen groß ist und auf Dauer ein familiengerechtes Wohnen ermöglicht, - wenn eine angemessene Eigenleistung erbracht wird, die mind. 20% der Gesamtkosten beträgt (Wert der Selbsthilfe wird nicht als Eigenleistung anerkannt). Die weiteren Voraussetzungen für beide Teile sind den Programmbestimmungen zu entnehmen.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009