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Schaffung und Erwerb von Eigenwohnraum (Thüringer Familienbaudarlehen) sowie Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum für die Kalenderjahre 2008 - 2010 zur Unterstützung der Thüringer Familienoffensive
Was wird gefördert?
Teil I: Schaffung und Erwerb von Eigenwohnraum
Wohnungssuchenden soll durch Darlehen die Schaffung oder der Erwerb
eines eigengenutzten Eigenheims oder einer eigengenutzten
Eigentumswohnung ermöglicht werden. Teilweise finanziert werden
kann:
- der Neubau und Ersterwerb (innerhalb von 2 Jahren nach
Fertigstellung) eines Eigenheims/einer Eigentumswohnung in den
Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost,
- der Zweiterwerb eines vorhandenen Eigenheims (Bestandserwerb),
- der Ausbau oder die Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims mit
Baukosten von mind. 25.000 EUR.

Teil II: Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum
Das Darlehen dient der teilweisen Finanzierung:
- baulicher Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen,
- heizenergiesparender Maßnahmen,
- Maßnahmen der modernisierungsbedingten Instandsetzung und weiterer
Maßnahmen der Instandsetzung von Dach, Fassade, Fenster und
Fußboden, Treppen, Schornstein.
Wer wird gefördert?
Alle Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9
WoFG um nicht mehr als 60% übersteigt. 

Jährliches Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert):
1-Personen-Haushalt 28.400 EUR, 
2-Personen-Haushalt 42.100 EUR, 
3-Personen-Haushalt 51.500 EUR,
4-Personen-Haushalt 60.900 EUR, 
5-Personen-Haushalt 70.200 EUR,
jede weitere Person 9.370 EUR,
zusätzlich je Kind 1.140 EUR.   

Antragsberechtigte:
Teil I:
Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes/einer Eigentumswohnung in
den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost:
- junge Ehepaare (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und keiner
hat das 40. Lebensjahr vollendet),
- Haushalte mit einem Kind,
- Haushalte ab 2 Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit
einem Grad von 50 schwerbehindert ist.
Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes/einer Eigentumswohnung:
- Haushalte mit mind. zwei Kindern,
- Haushalte ab 2 Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit
einem Grad von 50 schwerbehindert ist.
Bei Bestandserwerb sowie Ausbau/Erweiterung: keine Einschränkungen
hinsichtlich der im Haushalt lebenden Personen.

Teil II: Eigentümer von Eigenheimen, deren Gesamteinkommen die
Einkommensgrenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als 60% übersteigt. 

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
Teil I:
- wenn das Bauvorhaben eine geordnete bauliche Entwicklung der
Gemeinde gewährleistet und den Zielsetzungen des Städtebaus bzw.
des Stadtumbaus entspricht,
- wenn das Eigenheim angemessen groß ist,
- wenn eine angemessene Eigenleistung erbracht wird, die mind. 20%
der Gesamtkosten beträgt (bis zu einem Wert von max. 25.000 EUR in
Form von Selbsthilfe möglich).

Teil II:
- wenn es sich um Bauvorhaben handelt, die in den Programmgemeinden
des Stadtumbauprogramms-Ost liegen,
- wenn das Gebäude erhaltungswürdig ist,
- wenn das Eigenheim angemessen groß ist und auf Dauer ein
familiengerechtes Wohnen ermöglicht,
- wenn eine angemessene Eigenleistung erbracht wird, die mind. 20%
der Gesamtkosten beträgt (Wert der Selbsthilfe wird nicht als
Eigenleistung anerkannt).

Die weiteren Voraussetzungen für beide Teile sind den
Programmbestimmungen zu entnehmen.

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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