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Sozial Investieren - Energetische Sanierung von Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten und Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit
Was wird gefördert?
Energetische Maßnahmen gemeinnütziger Organisationsformen zur
Minderung des CO2- Ausstoßes an Gemeindeeinrichtungen, die bis zum
01.01.1990 fertiggestellt worden sind und ganzjährig mit normalen
Innentemperaturen genutzt werden wie Schulen, Schulsport- und
Schwimmhallen, Kindertagesstätten sowie Gebäude der Kinder- und
Jugendarbeit.
A. Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau
Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie z. B. die
Fenstererneuerung, Dämmung, Erneuerung der Heizungsanlage oder der
Beleuchtungsanlage sowie der Ersatz oder Einbau von Lüftungsanlagen.
B. Einzelmaßnahmen/Maßnahmenpaket
Es müssen mind. 3 vom Sachverständigen empfohlene Maßnahmen als
Paket durchgeführt werden:
a) Wärmedämmung der Außenwände,
b) Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke,
c) Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von
erdberührten Außenwänden beheizter Räume oder von Wänden
zwischen beheizten und unbeheizten Räumen,
d) Einbau neuer Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung,
e) Ersatz von Sonnenschutzeinrichtungen durch solche mit
Tageslichtfunktion oder Einbau dieser Einrichtungen,
f) Maßnahmen Lüftungsanlagen,
g) Austausch der Beleuchtung,
h) Maßnahmen Heizung.
Wer wird gefördert?
Alle gemeinnützigen Organisationsformen einschl. Kirchen, die Träger
des zu sanierenden Gebäudes sind.

Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende
Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer
durch das Finanzamt.

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
- wenn die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden,
- wenn bei der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau die
Einhaltung der Höchstwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und
den Transmissionswärmetransfer gem. den Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem ausführlichen Verfahren nach
EnEV in Verbindung mit der DIN V 18599 nachgewiesen wird,
- wenn bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bzw.
Maßnahmenpaketen die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind
(Bestätigung durch Sachverständigen).
Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
sind ausgeschlossen.

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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