| Sozial Investieren - Energetische Sanierung von Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten und Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit |
Was wird gefördert?
Energetische Maßnahmen gemeinnütziger Organisationsformen zur Minderung des CO2- Ausstoßes an Gemeindeeinrichtungen, die bis zum 01.01.1990 fertiggestellt worden sind und ganzjährig mit normalen Innentemperaturen genutzt werden wie Schulen, Schulsport- und Schwimmhallen, Kindertagesstätten sowie Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit. A. Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie z. B. die Fenstererneuerung, Dämmung, Erneuerung der Heizungsanlage oder der Beleuchtungsanlage sowie der Ersatz oder Einbau von Lüftungsanlagen. B. Einzelmaßnahmen/Maßnahmenpaket Es müssen mind. 3 vom Sachverständigen empfohlene Maßnahmen als Paket durchgeführt werden: a) Wärmedämmung der Außenwände, b) Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke, c) Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Außenwänden beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen, d) Einbau neuer Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung, e) Ersatz von Sonnenschutzeinrichtungen durch solche mit Tageslichtfunktion oder Einbau dieser Einrichtungen, f) Maßnahmen Lüftungsanlagen, g) Austausch der Beleuchtung, h) Maßnahmen Heizung.
Wer wird gefördert?
Alle gemeinnützigen Organisationsformen einschl. Kirchen, die Träger des zu sanierenden Gebäudes sind. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, - wenn bei der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau die Einhaltung der Höchstwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmetransfer gem. den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem ausführlichen Verfahren nach EnEV in Verbindung mit der DIN V 18599 nachgewiesen wird, - wenn bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenpaketen die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind (Bestätigung durch Sachverständigen). Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sind ausgeschlossen.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009