| Wohngeld |
Was wird gefördert?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbstgenutzten Wohnraum. Er hilft, unzumutbare Belastungen für den Mieter und Eigentümer zu verhindern. Die Miete oder Belastung soll in einem angemessenen Verhältnis zum Familieneinkommen stehen: - Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, - Lastenzuschuss für Eigenheim/Eigentumswohnung.
Wer wird gefördert?
Mieter und Untermieter einer Wohnung, Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Hinweis: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Empfänger von Transferleistungen sowie die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft. Voraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch erfüllt sind, - wenn bestimmte Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Fristen: Wohngeld wird grundsätzlich zum 1. des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
An dieser Stelle sind nur Förderzweck und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.
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Letzte interne Änderung: 19.03.2009